Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. GELTUNGSBEREICH

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der gmb Blechbearbeitung GmbH & Co. KG (im Folgenden "gmb" genannt) und den Unternehmern und Verbrauchern (im Folgenden "Kunde" genannt), die das Angebot der gmb nutzen. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der gmb erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der gmb in eine Geschäftsbeziehung treten.

Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit der gmb in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

II. VERTRAGSABSCHLUSS

Alle Vereinbarungen einschließlich etwaiger Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Lehren und Muster. Ausfallmuster werden grundsätzlich gegen Berechnung geliefert. Die Angebote der gmb stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunde dar, bei der gmb Waren zu bestellen. Durch die Bestellung schließt der Kunde einen Kaufvertrag ab. Die gmb ist berechtigt, diesen anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

III. PREISE

Für alle Lieferaufträge gelten die in unserem Angebot bzw. in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Im Falle unvorhergesehener Veränderung von Lohn- und/oder Materialkosten behalten wir uns vor, auf der Basis dieser Veränderung eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen, sofern zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Monate liegen. Für Kleinaufträge bis zu einem Nettowarenwert von netto 500,- EUR kann dem Kunden ein Bearbeitungszuschlag von netto 25,- EUR in Rechnung gestellt werden. Davon ausgenommen sind Bestellungen von Lagerhaltigen Waren und Waren der Produktgruppe ‚Mount’. Die angegebenen Preise gelten - wenn nicht anders vereinbart - „ab Werk“ und umfassen nicht die Kosten für Verpackung und Versand und insbesondere keine anfallenden Gebühren für dritte (z.B. Zahlungsdienstleister) oder die Abwicklung einer Verzollung.

 

IV. LIEFERZEIT, LIEFERUNG

Die von uns angegebenen Liefertermine geben die voraussichtliche Lieferbereitschaft an und berücksichtigen wenn nicht anders vereinbart regelmäßig nicht die Laufzeiten von Versandunternehmen oder Speditionen und auch keine Verzögerungen durch eine mögliche Zollabwicklung.

Im Falle eines von GMB zu vertretenden Lieferverzuges ist die Haftung auf Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens begrenzt auf 0,5 % des jeweiligen Auftragswertes pro vollendete Woche des Verzuges, maximal jedoch auf 5 %. Im Übrigen bleiben die dem Kunden gesetzlich zustehenden Rechte und Ansprüche unberührt, soweit sich nicht aus Absatz IIX etwas anderes ergibt.

Ereignisse höherer Gewalt, wozu auch Kriegsfall, Mobilmachung, Streik und Aussperrung (auch bei unseren Vorlieferanten), ferner Betriebsstörungen jeder Art sowie Rohmaterialmangel gehören, berechtigen uns, die Erfüllung übernommener Leistungsverpflichtungen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise nach unserem Ermessen zurückzutreten.

Wenn eine Lieferung vereinbart wurde, erfolgt diese durch Versand des Kaufgegenstandes an die vom Kunden mitgeteilte Adresse. Sollte auf Vorkasse bestellt worden sein, wir die Lieferung erst nach dem Begleichen des vollen Betrages abgewickelt.

Die Kosten für den Versand des Kaufgegenstandes werden abhängig von der bestellten Ware ermittelt und sind wenn nicht anders vereinbart vom Kunden zu tragen.  Wenn der Kunde eine spezielle Art der Versendung wünscht, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern. Bei Transportschäden hat der Kunde unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und uns zu benachrichtigen. Erwirbt der Kunde den Kaufgegenstand für seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes auf ihn über, sobald die gmb den Kaufgegenstand dem Spediteur oder dem sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmen ausgeliefert hat.

Sobald ein Artikel größer (Läger) als 1,2 Meter ist, wird von DHL ein Sperrgut-Zuschlag berechnet, da der Umschlag in den Paketzentren nun 'von Hand' erfolgen muss. Dieser Zuschlag wird automatisch addiert und ist dann im angegebenen Versandpreis enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Anlieferung an eine DHL-Packstation seitens DHL nicht möglich ist.

 

V. ZAHLUNG, FÄLLIGKEIT, ZAHLUNGSVERZUG

Alle Rechnungen sind, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, unmittelbar nach Erhalt innerhalb von 8 Tagen zu Bezahlen. Bei Verbrauchern und Neukunden müssen wir leider auf Vorauskasse bestehen. Der Kunde verpflichtet sich, Aufträge mit Vorauskasse unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu bezahlen. Die Lieferung und Bezahlung per Nachnahme ist nur innerhalb Deutschlands möglich. Die gmb behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte (auch hier nicht erwähnte) Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.

Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr sechs Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Wird ein fälliger Rechnungsbetrag trotz zweimaliger Mahnung nicht bezahlt, so werden alle noch offen stehenden Rechnungsbeträge sofort fällig. Wir haben das Recht, deren sofortige Zahlung zu verlangen. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.

Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Eine Gewähr für richtige Vorlage des Wechsels und für Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen.

 

VI. EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Kunde ist berechtigt, diese Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde stets für uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Werden unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt, und ist die Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache dem Kunde gehört. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. durch Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die an uns abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der sicherungsübereigneten Waren die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

VII. VERKAUFSHILFEN, LEIHMATERIAL

Alle von gmb (auch ohne Berechnung) zur Verfügung gestellten Verkaufshilfen, Warenträger, Einrichtungsgegenstände, Werbemittel und sonstige Demo- Materialien sind nur leihweise zur Verfügung gestellt und bleiben unser Eigentum. Sämtliche leihweise von uns zur Verfügung gestellten Gegenstände dürfen nur zum Vertrieb unserer Produkte benutzt werden und sind vom Entleiher sachgerecht zu handhaben und in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Soweit keine individuell abweichende Vereinbarung getroffen ist, sind wir jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Gegenstände zu verlangen.

 

IIX. GEWÄHRLEISTUNG

Haftung für Mängel der Lieferung setzt voraus, dass der Kunde seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt hat. Beanstandungen sofort erkennbarer Mängel, insbesondere der Vollständigkeit der Lieferung, können nur innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden.  Die gmb trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Auslieferung mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von zwölf Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstandes ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstandes oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von zwölf Monaten, muss der Kunde beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstandes vorlag. Die Frist beginnt mit dem Übergang der Gefahr der Kaufsache auf den Kunde. Die Frist verlängert sich, wenn es sich um Waren handelt, die üblicherweise für ein Bauwerk verwendet werden und den Mangel des Bauwerks tatsächlich verursacht haben; insoweit gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren. Ansprüche aufgrund und im Rahmen des gesetzlichen Lieferregresses bleiben vorbehalten; für diese gilt eine Verjährung von fünf Jahren, gerechnet ab Ablieferung der jeweiligen Ware.

Schadensersatzansprüche wegen Körperverletzungen oder Gesundheitsschäden bleiben unberührt; das gleiche gilt auch für eine Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, verpflichten wir uns, Mängel der Verkaufssache nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Ware zu beheben. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche oder neu Lieferungen fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises und – soweit die gesetzliche Voraussetzungen vorliegen – Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die gmb nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die gmb oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von der gmb gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

 

IX. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz. Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von EU- oder UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der gmb. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

X. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

 


Online-Streitbeilegung

Seit Januar 2016 sind wir verpflichtet über den Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU-Kommission zu informieren. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir sind jedoch nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.